Der Betrieb von Flugmodellen unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Im Jahr 2019 wurde durch die EU-Drohnenverordnung die Bedingungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen europaweit einheitlich geregelt und betreffen somit auch Piloten von Modellflugzeugen und -Hubschraubern.
Da der MFV Aschendorf Moor als Verein Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ist, gelten abweichend von den Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung eine nationale Betriebsgenehmigung. Dies ist durch hohe Sicherheitsstandards innerhalb der Verbände gewährleistet.
Auf dieser Unterseite versuchen wir die wichtigsten Rechtlichen Bestimmungen für Modellflieger zusammenzufassen.
DMFV Checkliste – Rechtlich sicher abheben
Flugunfall melden? Neue Datenbank bietet Mehrwert für alle
Durch die neu geschaffene Flight Sports Incident Database (kurz: FIDA), sollen in Zukunft durch anonyme und freiwillige Einträge bei Unfällen mit Luftsportgeräten und Flugmodellen möglichst wiederkehrende Merkmale identifiziert und durch künstliche Intelligenz Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet werden. Der Verband DMFV ist unter anderem an der Entwicklung beteiligt. Aus den gewonnen Erkenntnisen profitieren langfrisitg alle Modellflieger.