Der Betrieb von Flugmodellen unterliegt bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Im Jahr 2019 wurde durch die EU-Drohnenverordnung die Bedingungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen europaweit einheitlich geregelt und betreffen somit auch Piloten von Modellflugzeugen und -Hubschraubern.

Da der MFV Aschendorf Moor als Verein Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) ist, gelten abweichend von den Bestimmungen der EU-Drohnenverordnung eine nationale Betriebsgenehmigung. Dies ist durch hohe Sicherheitsstandards innerhalb der Verbände gewährleistet.

Auf dieser Unterseite versuchen wir die wichtigsten Rechtlichen Bestimmungen für Modellflieger zusammenzufassen.

DMFV Checkliste – Rechtlich sicher abheben

  • Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird oder sich gestört fühlt.
    Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 m zu ihnen ein. Ein
    Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe über Grund ist nicht zulässig. Sofern
    diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens
    25 m einzuhalten.

  • Ich beachte die luftrechtlichen Bestimmungen und die örtliche Luftraumordnung, sowie die in § 21h Abs. 3 LuftVO
    genannten geografischen Gebiete ohne Ausnahme, analog zum Betrieb in der Offenen Kategorie.

  • Es werden keine vollständig autonomen Flüge durchgeführt. Der Fernpilot muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den
    Flug manuell einzugreifen bzw. den autonomen Flug zu unterbrechen. Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder
    RTH (coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit.
  • Mir ist bewusst, dass personentragende Luftfahrzeuge grundsätzlich Vorrang haben. Ich beobachte den Luftraum
    sorgfältig und weiche diesen bei Bedarf nach unten aus. Gegebenenfalls setze ich zur sofortigen Landung an.

  • Ich beachte die in der DSGVO (EU), sowie in § 20 der DMFV-Satzung geregelten, datenschutzrechtlichen Bestimmungen
    und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte Dritter. Dies gilt besonders für den Einsatz einer Kamera an meinem
    Flugmodell.

  • Mein Flugmodell hat einen Verbrennungsmotor: Sofern für dessen Betrieb keine Genehmigung der zuständigen
    Landesluftfahrtbehörde vorliegt, darf es nur in einer Entfernung von mehr als 1,5 km von Wohngebieten eingesetzt
    werden. Geltende Lärmvorschriften sind grundsätzlich einzuhalten.

  • Für mein Flugmodell besteht grundsätzlich die gesetzliche Verpflichtung einer Halter-Haftpflichtversicherung. Wenn es
    schwerer als 1.000 g ist und außerhalb von Modellflugplätzen betrieben wird, ist ein Versicherungsschutz in den DMFV-
    Tarifen Komfort, Premium oder Premium Gold erforderlich. Mitglieder anderer Verbände, die unter der Betriebserlaubnis
    des DMFV fliegen wollen, müssen einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen

  • Hat mein Flugmodell eine Gesamtmasse von mehr als 12 kg, so ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen
    Luftfahrtbehörde meines Bundeslandes einzuholen. Das ist auch erforderlich, wenn mein Flugmodell mit einem
    Verbrennungsmotor ausgerüstet ist und ich es näher als 1,5 km zu bewohntem Gebiet betreiben möchte.

  • Ich achte stets darauf, mein Flugmodell immer in Sichtweite zu betreiben. Bis zu einer Flughöhe von 30 m über Grund gilt
    ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter
    entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille sicher gesteuert werden könnte. Oberhalb
    von 30 m sind FPV-Flüge zulässig, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist (Spotter).
    Für Multikopter gilt eine max. Flughöhe von 120 m.
  • Ich nehme weder vor noch während des Betriebs meines Flugmodells Alkohol oder sonstige psychoaktive Substanzen zu
    mir.

  • Beim Einsatz meines Flugmodells auf einem fremden Grundstück ist der Grundstückseigentümer oder Pächter vor der
    Nutzung des Grundstücks nach seinem Einverständnis zu fragen. Die Einverständniserklärung kann auch mündlich
    erfolgen. Bei Wohngrundstücken muss das Einverständnis auch vor einem Überflug eingeholt werden.

  • Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zu Zwecken des Sports und der
    Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt
    werden.

  • Für Flugmodelle über 250g oder mit Kameraausrüstung besteht eine EU-Registrierungspflicht. Die Registrierung kann der
    DMFV für seine Mitglieder beim Luftfahrt-Bundesamt vornehmen. Meine Registrierungsnummer (eID) bringe ich an
    geeigneter Stelle meines Flugmodells an. Sofern erforderlich aktualisiere ich meine Daten auf der Internetseite des LBA
    selbstständig.

  • Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000 g hat oder ich über 120 m über Grund fliegen möchte, ist die
    Erlangung eines Kenntnisnachweises erforderlich. Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter
    www.kenntnisnachweis.de direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EASA- und Nicht-EASA-
    Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen
    den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

  • Ich melde Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse an den DMFV. Hierzu nutze ich die Internet-Plattform „FIDA
    Datenbank Modellflug (Vorfall- und Unfalldatenbank für Luftsportgeräte und Flugmodelle)“. Unfälle mit Personen- oder
    hohen Sachschäden melde ich außerdem an die Polizei, sowie im Rahmen meiner Versicherungsmeldung an den DMFV.

  • Um meine Kenntnisse über den Modellflug, die jeweils geltenden luftrechtlichen Grundlagen, sowie über den sicheren
    Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen, nehme ich regelmäßig an den Schulungen der DMFV-
    Akademie teil.

Flugunfall melden? Neue Datenbank bietet Mehrwert für alle

Durch die neu geschaffene Flight Sports Incident Database (kurz: FIDA), sollen in Zukunft durch anonyme und freiwillige Einträge bei Unfällen mit Luftsportgeräten und Flugmodellen möglichst wiederkehrende Merkmale identifiziert und durch künstliche Intelligenz Sicherheitsmaßnahmen abgeleitet werden. Der Verband DMFV ist unter anderem an der Entwicklung beteiligt. Aus den gewonnen Erkenntnisen profitieren langfrisitg alle Modellflieger.

Zur Info-Seite beim DMFV